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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1

Die Ausführung des erteilten Auftrages erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Soweit individuelle Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen individuellenn vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die individuellen vertraglichen Vereinbarungen Vorrang. Für zukünftige weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort, auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigunghat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang beim Kündigungsempfänger. Bei unberechtigter außerordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser gegenüber dem Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 50 % der Vergütung, die der Auftragsnehmer bis zur ordentlichen Vertragsbeendigungerhalten würde. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Auftragsnehmers bleibt davon unberührt. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise.

§2

Vor der Tätigkeitsaufnahme sind unsere Mitarbeiter bei Bedarf in die räumlichen Gegebenheiten einzuweisen. Es obliegt dem Auftraggeber die Mitarbeiter auf nicht erkennbare, eventuelle Schadensrisiken bei Durchführung der Vertragsleistung hinzuweisen. Unterlässt der Auftraggeber den entsprechenden Hinweis, kann er wegen einer insoweit eingetretenen Beschädigung Schadensersatzansprüche nicht geltend machen.

Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, unseren Mitarbeitern ohne Berechnung Wasser und Strom für die Durchfühung der Vertragsleistung zur Verfügung zustellen.

§3

Die von uns zu leistenden Arbeiten werden unter Berücksichtigung der geltenden berufsgenossenschaftlichen, ordnungsrechtlichen und fachlichen Vorschriften und Regeln erbracht.

§4

Unsere Leistungen werden mit den vereinbarten Preisen abgerechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge werden in 14 Tagen ohne jeglichen Abzug fällig. Im Falle der Begebung von Schecks und Wechsel, werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Die mit der Begebung verbundenen Spesen und sonstigen Kosten gehen zu Lastendes Auftraggebers.

Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum tritt, ohne das es einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte, Verzug im Sinne des BGB ein. Mit Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen gültigen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines eventuellen weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§5

Schadensersatzansprüche wegen nicht termingerechter Leistung bestehen nur, wenn ein Termin ausdrücklichals Fixtermin schriftlich vereinbart worden ist, oder wenn nach Eintritt des Verzuges eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und fruchtlos verstrichen ist. Der Umfang der Schadensersatzansprüche regelt sich nach dem Gesetz. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden wegen grober Fahrlässigkeit oder Verzuges unserer Mitarbeiter eingetreten ist.

Die Haftung für Schäden ist im übgrigen begrenzt auf den Umfang der Deckung durch unseren Haftpflichtversicherer. Evtl. Schäden werden nur duch unsere Versicherung geregelt und bezahlt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz besteht nur, wenn uns nachgewiesen werden kann, dass unsere Mitarbeiter auch insoweit grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

§6

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung unserer Leistung diese umgehendzu besichtigen und auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Unterlässt er dies, giltdie erbrachte Leistung als mangelfrei genehmigt. Sollten an der von unser erbrachten Leistung Mängel festgestellt werden können, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten schriftlich oder telefonisch spezifiziert zu rügen. Er hat die Mängel dann so zu bezeichnen, dass eine Beseitigung der Mängel ohne weitere Nachforschungen umgehend möglich ist. Wir sind dann verpflichtet und berechtigt, für eine unentgeldliche Nachbesserung zu sorgen. Sollten wir dieser Verpflichtung nicht nachkommen, oder sollte die Nachbesserung unmöglich sein, hat der Auftraggeber nach Setzung einer fruchtlosverlaufenden, angemessenen Nachfrist das Recht, das vereinbarte Entgeldangemessen zu mindern. Kommt der Auftraggeber der Rügepflicht in der oben bezeichneten Frist und Form nicht nach, entfallen sämtliche ihm zustehenden Ansprüche wegen tatsächlich vorhandener oder vermeintlicher Mängel in unserer Leistung.

§7

Der Auftraggeber ist verpflichtet unseren Mitarbeitern den Zugang zu dem zureinigenden Objekt termingerecht und kostenlos zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es möglich der Firma h & z Schlüssel für das Objekt zuüberlassen. Diese Schlüssel sind nach Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzugeben. Eine Nachfertigung von Schlüsseln ist der h & z untersagt. Bei Verlusthaftet die h & z gem. der o.g. Haftungsbestimmungen.

§8

Soweit rechtlich zulässig, wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als Gerichtsstand Herford vereinbart. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.